Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung

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Was ist eine Repa­ra­tur­be­sä­ti­gung?

Eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung ist ein essen­zi­el­ler Nach­weis, der doku­men­tiert, dass Ihr Fahr­zeug nach einem Unfall fach­ge­recht repa­riert wur­de. Die­ses Doku­ment ist beson­ders wich­tig, wenn die Repa­ra­tur in Eigen­re­gie durch­ge­führt wur­de oder kei­ne detail­lier­te Rech­nung vor­liegt. Es bestä­tigt, dass Ihr Wagen wie­der ein­satz­be­reit ist, und hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung bei der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.

Brau­che ich eine Repa­ra­tur­be­sä­ti­gung?

Eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung ist auch ein wich­ti­ger Nach­weis für zukünf­ti­ge Unfäl­le.

Die Not­wen­dig­keit einer Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung zeigt sich beson­ders, wenn Sie Repa­ra­tu­ren an Ihrem Fahr­zeug in Eigen­re­gie durch­ge­führt haben. Die­se Bestä­ti­gung ist nicht nur ein Nach­weis für durch­ge­führ­te Repa­ra­tu­ren, son­dern spielt auch bei zukünf­ti­gen Unfäl­len eine ent­schei­den­de Rol­le. Da alle Unfall­schä­den heu­te im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem (HIS) der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft erfasst wer­den, ist es von gro­ßer Wich­tig­keit nach­zu­wei­sen, dass die Repa­ra­tu­ren sach- und fach­ge­recht vor­ge­nom­men wur­den. Ein feh­len­der Nach­weis könn­te zur Ableh­nung der Scha­dens­re­gu­lie­rung bei spä­te­ren Unfäl­len füh­ren.

Um sol­che Pro­ble­me zu ver­hin­dern, emp­feh­len wir, eine ent­spre­chen­de Bestä­ti­gung vor­zu­le­gen. Die Ver­si­che­rung soll­te die­se im HIS spei­chern, um eine pro­blem­lo­se Abwick­lung künf­ti­ger Unfall­schä­den sicher­zu­stel­len.

Unser Ser­vice umfasst

Benö­ti­gen Sie eine offi­zi­el­le Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung für Ihr Fahr­zeug? Bei CARTEC sind Sie an der rich­ti­gen Adres­se. Unse­re Sach­ver­stän­di­gen erstel­len detail­lier­te und prä­zi­se Repa­ra­tur­be­stä­ti­gun­gen, die Ihre Repa­ra­tur­ar­bei­ten doku­men­tie­ren und bestä­ti­gen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zur Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung

Eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung dient als offi­zi­el­les Doku­ment, das den ord­nungs­ge­mä­ßen Abschluss von Repa­ra­tur­ar­bei­ten an einem Fahr­zeug bestä­tigt.

Jeder, der sein Fahr­zeug nach einem unver­schul­de­ten Unfall repa­rie­ren lässt, soll­te eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung ein­ho­len. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn die Repa­ra­tur in Eigen­leis­tung erfolgt ist. Die Bestä­ti­gung erleich­tert es, Ansprü­che gegen­über der Ver­si­che­rung durch­zu­set­zen und bie­tet eine wert­vol­le Doku­men­ta­ti­on für zukünf­ti­ge Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen. Eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung schafft Klar­heit und Trans­pa­renz bezüg­lich der durch­ge­führ­ten Arbei­ten.

Sie haben die Frei­heit, einen Sach­ver­stän­di­gen Ihrer Wahl mit der Erstel­lung einer Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung zu beauf­tra­gen. Ide­al ist es, wenn der­sel­be Kfz-Gut­ach­ter die­se Auf­ga­be über­nimmt, der auch das Scha­den­gut­ach­ten erstellt hat. Beach­ten Sie jedoch, dass die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung die Kos­ten für eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung nicht zwangs­läu­fig über­neh­men muss. Infor­mie­ren Sie sich im Vor­aus, um uner­war­te­te Kos­ten zu ver­mei­den.

Die Kos­ten für eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung hän­gen vom Umfang der erfor­der­li­chen Arbei­ten und dem Stun­den­satz des Sach­ver­stän­di­gen ab. Wenn das ursprüng­li­che Gut­ach­ten von uns erstellt wur­de, bie­ten wir Ihnen die Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung bei Abnah­me des Fahr­zeugs zu einem Pau­schal­preis an.

In der Regel ent­hält eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung Details zu den durch­ge­führ­ten Repa­ra­tu­ren, Datum der Durch­füh­rung, Fahr­zeug­da­ten und gege­be­nen­falls Test­ergeb­nis­se.

Ja, bei Bedarf kön­nen Sie auch nach abge­schlos­se­nen Repa­ra­tu­ren eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung bei CARTEC KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro anfor­dern.

Die Begut­ach­tung Ihres Fahr­zeugs kann fle­xi­bel an ver­schie­de­nen Orten erfol­gen, je nach Ihren Bedürf­nis­sen. Ob zu Hau­se, am Arbeits­platz oder in einer Werk­statt, ein Sach­ver­stän­di­ger kann Ihr Fahr­zeug vor Ort begut­ach­ten. Soll­te eine detail­lier­te­re Unter­su­chung not­wen­dig sein, zum Bei­spiel auf einer Hebe­büh­ne, wird der Sach­ver­stän­di­ge alle erfor­der­li­chen Schrit­te ein­lei­ten, um eine gründ­li­che Bewer­tung durch­zu­füh­ren.

Unse­re Repa­ra­tur­be­stä­ti­gun­gen sind offi­zi­el­le Doku­men­te, die den Zustand und die durch­ge­führ­ten Arbei­ten am Fahr­zeug bestä­ti­gen. Sie die­nen als Nach­weis und kön­nen in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ver­wen­det wer­den.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zur Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung

Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung ist ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz, den Sie gel­tend machen kön­nen, wenn Ihr Fahr­zeug auf­grund eines unver­schul­de­ten Unfalls oder eines ande­ren Scha­dens­er­eig­nis­ses nicht ver­wen­det wer­den kann. Die­se Ent­schä­di­gung deckt den Zeit­raum ab, in dem Ihr Fahr­zeug in der Werk­statt ist und Sie es nicht nut­zen kön­nen. Auch bei einem wirt­schaft­li­chen Total­scha­den haben Sie Anspruch auf Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung, solan­ge Sie noch kein Ersatz­fahr­zeug ange­schafft haben. Selbst bei einer Teil­schuld am Unfall kann ein antei­li­ger Anspruch auf Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung bestehen.

Die Höhe der Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung vari­iert je nach Auto­mo­dell und Fahr­zeug­al­ter. Aktu­ell lie­gen die Tages­sät­ze zwi­schen 23 und 175 Euro. Klein­wa­gen erhal­ten dabei eine gerin­ge­re Ent­schä­di­gung als Ober­klas­se-Fahr­zeu­ge. Ins­ge­samt gibt es elf ver­schie­de­ne Ent­schä­di­gungs­grup­pen, in die Fahr­zeu­ge ein­ge­teilt wer­den. In wel­chem Bereich Ihr Fahr­zeug ein­ge­ord­net wird, erfah­ren Sie übli­cher­wei­se aus dem Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten. Die­se Ein­tei­lung stellt sicher, dass die Ent­schä­di­gung fair und dem Fahr­zeug ent­spre­chend berech­net wird.

Bei älte­ren Fahr­zeu­gen, die über fünf Jah­re alt sind, wird die Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung in der Regel um eine Grup­pe her­ab­ge­setzt. Für Fahr­zeu­ge, die älter als zehn Jah­re sind, erfolgt eine Her­ab­stu­fung um zwei Grup­pen. Die­se Anpas­sung berück­sich­tigt den Wert­ver­lust und die Abnut­zung älte­rer Fahr­zeu­ge, wodurch die Ent­schä­di­gung ent­spre­chend ange­passt wird.

 

Die Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung wird für die Dau­er gezahlt, in der Ihr Fahr­zeug in der Werk­statt ist und somit nicht genutzt wer­den kann. Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass Sie einer Scha­den­min­de­rungs­pflicht unter­lie­gen. Das bedeu­tet, Sie müs­sen sich um eine schnel­le Begut­ach­tung und zeit­na­he Repa­ra­tur Ihres Fahr­zeugs bemü­hen. Der Anspruch auf Nut­zungs­aus­fall kann ab dem Zeit­punkt des Unfalls gel­tend gemacht wer­den.

Soll­te die Repa­ra­tur län­ger dau­ern als ursprüng­lich im Gut­ach­ten ange­ge­ben, kann es erfor­der­lich sein, einen detail­lier­ten Repa­ra­tur­ab­lauf­plan von der Werk­statt vor­zu­le­gen, um die Grün­de für die Ver­zö­ge­run­gen zu erläu­tern. Dies stellt sicher, dass die Ent­schä­di­gung gerecht­fer­tigt ist und kei­ne unnö­ti­gen Ver­zö­ge­run­gen auf­tre­ten.

Sie hat­ten einen fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall?

Nach einem fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall haben Sie das Recht auf ein kos­ten­lo­ses Scha­den­gut­ach­ten von unab­hän­gi­gen KFZ Sach­ver­stän­di­gen.

Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und ste­hen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Rechts auf ein Unfall­gut­ach­ten zur Sei­te.