Kos­ten­vor­anschlag / Kurz­gut­ach­ten

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Die Exper­ten für schnel­le und prä­zi­se Kurz­gut­ach­ten und Kos­ten­vor­anschlä­ge

Benö­ti­gen Sie schnell und zuver­läs­sig ein Kurz­gut­ach­ten oder einen Kos­ten­vor­anschlag für Ihr Fahr­zeug? Unser erfah­re­nes Team von Sach­ver­stän­di­gen bei CARTEC steht Ihnen zur Sei­te. Wir bie­ten pro­fes­sio­nel­le Dienst­leis­tun­gen, um Ihnen bei der Bewer­tung und Kos­ten­schät­zung Ihres Fahr­zeugs zu hel­fen. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und las­sen Sie sich von unse­rer Genau­ig­keit über­zeu­gen.

Prä­zi­se Kos­ten­vor­anschlä­ge und trans­pa­ren­te Kurz­gut­ach­ten

Unser Ziel ist es, Ihnen zeit­nah die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, damit Sie die best­mög­li­chen Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen. Bei CARTEC KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro erhal­ten Sie prä­zi­se Kos­ten­vor­anschlä­ge und trans­pa­ren­te Kurz­gut­ach­ten, auf die Sie sich ver­las­sen kön­nen. Ver­trau­en Sie auf unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und unser Enga­ge­ment für höchs­te Qua­li­tät.

Unser Ser­vice umfasst

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te, um mehr über unse­re Leis­tun­gen im Bereich Kurz­gut­ach­ten und Kos­ten­vor­anschlä­ge zu erfah­ren. Wir freu­en uns dar­auf, Ihnen wei­ter­zu­hel­fen!

 
 
 

Häu­fig gestell­te Fra­gen zu Kos­ten­vor­anschlag / Kurz­gut­ach­ten

Kos­ten­vor­anschlag

Ein Kos­ten­vor­anschlag ist eine kom­pak­te Alter­na­ti­ve zu einem voll­stän­di­gen Kfz-Gut­ach­ten. Er ist weni­ger kos­ten­in­ten­siv und ein­fa­cher zu erstel­len. Im Wesent­li­chen han­delt es sich um eine Vor­ab­kal­ku­la­ti­on, die als ver­bind­li­ches Ange­bot dient.

Kurz­gut­ach­ten

Kos­ten­vor­anschlä­ge sind in der Regel bei klei­ne­ren Schä­den (bis etwa 750 Euro für die Repa­ra­tur) aus­rei­chend.

Bei Schä­den, die die Baga­tell­scha­den­gren­ze von 750 Euro brut­to nicht über­schrei­ten, sind Kurz­gut­ach­ten eine prak­ti­sche Opti­on. Die­se kom­pak­ten Gut­ach­ten die­nen als Alter­na­ti­ve zu Kos­ten­vor­anschlä­gen und ent­hal­ten beweis­si­chern­de Ele­men­te wie unter ande­rem Ver­kehrs­taug­lich­keit, Seri­en- und Son­der­aus­stat­tung des Fahr­zeugs, even­tu­el­le Risi­ken hin­sicht­lich Repa­ra­tur­aus­wei­tung und Bild­be­schrif­tung. Die Kos­ten für Kurz­gut­ach­ten wer­den in der Regel von der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung über­nom­men.

Beim Anfor­dern eines Kos­ten­vor­anschlags von einer Werk­statt besteht das Risi­ko, in eine Kos­ten­fal­le zu gera­ten. Werk­stät­ten berech­nen übli­cher­wei­se rund zehn Pro­zent des geschätz­ten Scha­dens­be­trags für die Erstel­lung des Kos­ten­vor­anschlags. Die­se Kos­ten wer­den in der Regel ver­rech­net, wenn Sie sich spä­ter für die Repa­ra­tur in der­sel­ben Werk­statt ent­schei­den.

Ange­nom­men, die Werk­statt schätzt den Scha­den an Ihrem Auto auf 3.000 Euro, dann wür­den die Kos­ten für den Kos­ten­vor­anschlag 300 Euro betra­gen.

Es ist jedoch wich­tig, hier vor­sich­tig zu sein, da es zu einer Kos­ten­fal­le kom­men kann.

Ange­nom­men, Sie ent­schei­den sich gegen die Repa­ra­tur und bevor­zu­gen statt­des­sen eine Aus­zah­lung des Scha­dens­be­trags (fik­ti­ve Abrech­nung).

Die Kos­ten für die Erstel­lung des Kos­ten­vor­anschlags wer­den von der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht in vol­ler Höhe erstat­tet. Ver­si­che­run­gen bie­ten oft nur eine Pau­scha­le von bei­spiels­wei­se 100 Euro an.

Ein erfah­re­ner Kfz-Gut­ach­ter berück­sich­tigt die­se gän­gi­ge Pra­xis und berech­net daher von Anfang an höchs­tens 100 Euro für den Kos­ten­vor­anschlag.

Wir stre­ben danach, Ihnen die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen so schnell wie mög­lich zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die genaue Dau­er hängt von der Kom­ple­xi­tät des Fal­les ab.

In der Regel benö­ti­gen wir Infor­ma­tio­nen zum Fahr­zeug­typ, Zustand, even­tu­el­le Schä­den und sons­ti­ge rele­van­te Details.

Unse­re Kos­ten­vor­anschlä­ge sind trans­pa­rent und basie­ren auf sorg­fäl­ti­ger Ana­ly­se. Sie geben eine zuver­läs­si­ge Schät­zung der Kos­ten, kön­nen aber je nach Repa­ra­tur­um­fang vari­ie­ren.

Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten bie­tet im Ver­gleich zum Kos­ten­vor­anschlag meh­re­re Vor­tei­le.

Wäh­rend ein Kos­ten­vor­anschlag ledig­lich die Repa­ra­tur­kos­ten lie­fert, hat ein Gut­ach­ten eine umfas­sen­de­re Beweis­funk­ti­on.

Es doku­men­tiert den Scha­den detail­liert, iden­ti­fi­ziert die Scha­dens­ur­sa­che und quan­ti­fi­ziert sogar die Wert­min­de­rung des Fahr­zeugs nach einem Unfall.

Dies macht ein Gut­ach­ten beson­ders rele­vant bei Ver­si­che­rungs­an­sprü­chen und recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Im Gegen­satz zum Kos­ten­vor­anschlag, der oft von der Werk­statt erstellt wird, die die Repa­ra­tur durch­führt, ist ein Gut­ach­ten häu­fig unab­hän­gig und bie­tet somit eine objek­ti­ve­re Basis für Ent­schei­dun­gen.

Sie hat­ten einen fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall?

Nach einem fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall haben Sie das Recht auf ein kos­ten­lo­ses Scha­den­gut­ach­ten von unab­hän­gi­gen KFZ Sach­ver­stän­di­gen.

Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und ste­hen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Rechts auf ein Unfall­gut­ach­ten zur Sei­te.