Häufig gestellte Fragen
Home > Faq
Antworten auf Ihre Fragen
Häufig gestellte Fragen – Ihr Ratgeber rund um KFZ-Gutachten
Wir verstehen, dass im Bereich der KFZ-Gutachten und Fahrzeugbewertungen viele Fragen aufkommen können. Deshalb haben wir für Sie eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und beantwortet, um Ihnen Orientierung zu geben und Transparenz zu schaffen. Finden Sie schnell und unkompliziert Antworten rund um die Themen Gutachten, Bewertungen, Schadensabwicklung und vieles mehr. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Team von Cartec gerne zur Verfügung.
Das Unfallgutachten ist entscheidend für die Ermittlung der Schadenhöhe, den Reparaturweg und die Reparaturdauer. Hier werden auch der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall, eine mögliche merkantile Wertminderung und etwaige Notreparaturen ermittelt. Ein Unfallgutachten ist immer notwendig, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze überschritten ist. In einem Haftpflichtfall haben Sie also beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf die Erstattung eines Gutachtens durch das Sachverständigenbüro. Im Gegensatz dazu genügt ein Kostenvoranschlag in der Regel bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Hier werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung und weitere Ansprüche werden nicht beziffert.
Ein Bagatellschaden bezeichnet in der Regel einen geringfügigen Schaden, bei dem die Reparaturkosten unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Diese Grenze kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein.
Im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.
Die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, sofern diese auch die Haftung für den Unfall anerkennt.
Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie Ihrem KFZ-Sachverständigen die Forderung gegenüber der Versicherung. Dadurch kann der Sachverständige die Kosten für das Gutachten direkt bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Ein technischer Totalschaden hingegen bedeutet, dass das Fahrzeug technisch irreparabel beschädigt ist.
Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr total beschädigtes Fahrzeug zu behalten. In diesem Fall wird Ihnen jedoch der Restwert des Fahrzeugs abzüglich der Versicherungsleistung ausgezahlt.
Bei einer fiktiven Schadensabrechnung werden die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens abgerechnet, auch wenn tatsächlich keine Reparatur durchgeführt wird. Die Versicherungsleistung wird dann anhand des Gutachtens ausgezahlt.
Der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Der Restwert eines Kfz bezeichnet den Wert des beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Dieser Wert wird bei einem Totalschaden relevant, da er den Wert darstellt, den das beschädigte Fahrzeug noch hat.
in Kfz gilt als nicht mehr fahrbereit beziehungsweise nicht verkehrssicher, wenn es aufgrund von Unfallschäden, technischen Defekten oder anderen Umständen nicht mehr sicher im Straßenverkehr eingesetzt werden kann.
Im Falle eines Unfalls, bei dem Sie als Geschädigter keine Schuld haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihren Anwalt. Liegt eine Teilschuld vor und es gibt eine entsprechende Haftungsquote, ist eine anteilige Kostenübernahme möglich. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen einspringen.
Für Unfallopfer, die keine Schuld am Unfall tragen, entstehen keine Kosten, wenn sie einen Anwalt hinzuziehen. Die gegnerische Autoversicherung ist verpflichtet, diese Schadenersatzansprüche zu erfüllen.
Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen, besonders wenn es um die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen geht oder der Unfallgegner Ihre Ansprüche bestreitet. Auch wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht regulieren will, kann ein Anwalt hilfreich sein.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann folgende Aufgaben übernehmen:
- Aufklärung über Ihre Rechte: Ein spezialisierter Anwalt kennt Ihre Rechte und Pflichten genau und kann Ihnen helfen, diese durchzusetzen.
- Klärung der Schuldfrage: Falls die Schuldfrage nicht eindeutig ist, kann der Anwalt dazu beitragen, dass die Schuld angemessen verteilt wird.
- Kommunikation mit der Versicherung: Der Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, um unrechtmäßige Forderungen oder Kürzungen abzuwenden.
- Schadensregulierung: Der Anwalt kann die Schadensregulierung überwachen und sicherstellen, dass Sie die angemessene Entschädigung erhalten.
In den meisten Fällen muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Anwalt des Geschädigten tragen, wenn der Geschädigte keine Schuld am Unfall hat. Bei Teilschuld werden die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt frühzeitig nach dem Unfall hinzuzuziehen, um mögliche Nachteile zu vermeiden und die eigene Position zu stärken.
Weitere Fragen? Wir sind für Sie da!
Falls Ihre Fragen durch unsere FAQ nicht beantwortet wurden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Team von Cartec KFZ-Sachverständigenbüro steht Ihnen jederzeit zur Seite, um individuelle Anliegen zu klären und Ihnen mit Expertise und Engagement weiterzuhelfen. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns persönlich in Filderstadt – wir beraten Sie gerne umfassend und individuell. Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb.