Häu­fig gestell­te Fra­gen

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Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen

Häu­fig gestell­te Fra­gen – Ihr Rat­ge­ber rund um KFZ-Gut­ach­ten

Wir ver­ste­hen, dass im Bereich der KFZ-Gut­ach­ten und Fahr­zeug­be­wer­tun­gen vie­le Fra­gen auf­kom­men kön­nen. Des­halb haben wir für Sie eine Lis­te der am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen zusam­men­ge­stellt und beant­wor­tet, um Ihnen Ori­en­tie­rung zu geben und Trans­pa­renz zu schaf­fen. Fin­den Sie schnell und unkom­pli­ziert Ant­wor­ten rund um die The­men Gut­ach­ten, Bewer­tun­gen, Scha­dens­ab­wick­lung und vie­les mehr. Soll­ten Sie wei­te­re Fra­gen haben, steht Ihnen unser Team von Car­tec ger­ne zur Ver­fü­gung.

Das Unfall­gut­ach­ten ist ent­schei­dend für die Ermitt­lung der Scha­den­hö­he, den Repa­ra­tur­weg und die Repa­ra­tur­dau­er. Hier wer­den auch der Wie­der­be­schaf­fungs­wert, die Wie­der­be­schaf­fungs­dau­er, der Rest­wert, der Nut­zungs­aus­fall, eine mög­li­che mer­kan­ti­le Wert­min­de­rung und etwa­ige Not­re­pa­ra­tu­ren ermit­telt. Ein Unfall­gut­ach­ten ist immer not­wen­dig, wenn ein Total­scha­den vor­liegt oder die Baga­tell­scha­dens­gren­ze über­schrit­ten ist. In einem Haft­pflicht­fall haben Sie also beim Vor­lie­gen einer die­ser Vor­aus­set­zun­gen immer Anspruch auf die Erstat­tung eines Gut­ach­tens durch das Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro. Im Gegen­satz dazu genügt ein Kos­ten­vor­anschlag in der Regel bei klei­ne­ren Schä­den, den soge­nann­ten Baga­tell­schä­den. Hier wer­den jedoch nur die vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten und deren Dau­er ermit­telt. Eine Beweis­si­che­rung und wei­te­re Ansprü­che wer­den nicht bezif­fert.

Ein Baga­tell­scha­den bezeich­net in der Regel einen gering­fü­gi­gen Scha­den, bei dem die Repa­ra­tur­kos­ten unter­halb einer bestimm­ten Gren­ze lie­gen. Die­se Gren­ze kann je nach Ver­si­che­rung und Ver­trag unter­schied­lich sein.

Im Fal­le eines Haft­pflicht­scha­dens haben Sie als Geschä­dig­ter grund­sätz­lich das Recht, einen frei­en Sach­ver­stän­di­gen Ihrer Wahl mit der Begut­ach­tung des Scha­dens zu beauf­tra­gen.

Die Kos­ten für die Erstel­lung des Unfall­gut­ach­tens wer­den in der Regel von der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern die­se auch die Haf­tung für den Unfall aner­kennt.

Mit einer Abtre­tungs­er­klä­rung über­tra­gen Sie Ihrem KFZ-Sach­ver­stän­di­gen die For­de­rung gegen­über der Ver­si­che­rung. Dadurch kann der Sach­ver­stän­di­ge die Kos­ten für das Gut­ach­ten direkt bei der Ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers gel­tend machen, ohne dass Sie in Vor­leis­tung tre­ten müs­sen.

Ein wirt­schaft­li­cher Total­scha­den liegt vor, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs über­stei­gen. Ein tech­ni­scher Total­scha­den hin­ge­gen bedeu­tet, dass das Fahr­zeug tech­nisch irrepa­ra­bel beschä­digt ist.

Ja, Sie haben grund­sätz­lich das Recht, Ihr total beschä­dig­tes Fahr­zeug zu behal­ten. In die­sem Fall wird Ihnen jedoch der Rest­wert des Fahr­zeugs abzüg­lich der Ver­si­che­rungs­leis­tung aus­ge­zahlt.

Bei einer fik­ti­ven Scha­dens­ab­rech­nung wer­den die Repa­ra­tur­kos­ten auf Basis des Gut­ach­tens abge­rech­net, auch wenn tat­säch­lich kei­ne Repa­ra­tur durch­ge­führt wird. Die Ver­si­che­rungs­leis­tung wird dann anhand des Gut­ach­tens aus­ge­zahlt.

Der Zeit­wert oder Wie­der­be­schaf­fungs­wert eines Fahr­zeugs ent­spricht dem aktu­el­len Wert des Fahr­zeugs zum Zeit­punkt des Scha­dens­er­eig­nis­ses.

Der Rest­wert eines Kfz bezeich­net den Wert des beschä­dig­ten Fahr­zeugs nach einem Unfall. Die­ser Wert wird bei einem Total­scha­den rele­vant, da er den Wert dar­stellt, den das beschä­dig­te Fahr­zeug noch hat.

in Kfz gilt als nicht mehr fahr­be­reit bezie­hungs­wei­se nicht ver­kehrs­si­cher, wenn es auf­grund von Unfall­schä­den, tech­ni­schen Defek­ten oder ande­ren Umstän­den nicht mehr sicher im Stra­ßen­ver­kehr ein­ge­setzt wer­den kann.

Im Fal­le eines Unfalls, bei dem Sie als Geschä­dig­ter kei­ne Schuld haben, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten für Ihren Anwalt. Liegt eine Teil­schuld vor und es gibt eine ent­spre­chen­de Haf­tungs­quo­te, ist eine antei­li­ge Kos­ten­über­nah­me mög­lich. Auch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len ein­sprin­gen.

Für Unfall­op­fer, die kei­ne Schuld am Unfall tra­gen, ent­ste­hen kei­ne Kos­ten, wenn sie einen Anwalt hin­zu­zie­hen. Die geg­ne­ri­sche Auto­ver­si­che­rung ist ver­pflich­tet, die­se Scha­den­er­satz­an­sprü­che zu erfül­len.

Es ist rat­sam, einen Rechts­an­walt nach einem Ver­kehrs­un­fall hin­zu­zu­zie­hen, beson­ders wenn es um die Durch­set­zung von Schmer­zens­geld­an­sprü­chen geht oder der Unfall­geg­ner Ihre Ansprü­che bestrei­tet. Auch wenn die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung den Scha­den nicht regu­lie­ren will, kann ein Anwalt hilf­reich sein.

Ein Anwalt für Ver­kehrs­recht kann fol­gen­de Auf­ga­ben über­neh­men:

  • Auf­klä­rung über Ihre Rech­te: Ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt kennt Ihre Rech­te und Pflich­ten genau und kann Ihnen hel­fen, die­se durch­zu­set­zen.
  • Klä­rung der Schuld­fra­ge: Falls die Schuld­fra­ge nicht ein­deu­tig ist, kann der Anwalt dazu bei­tra­gen, dass die Schuld ange­mes­sen ver­teilt wird.
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung: Der Anwalt über­nimmt die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung, um unrecht­mä­ßi­ge For­de­run­gen oder Kür­zun­gen abzu­wen­den.
  • Scha­dens­re­gu­lie­rung: Der Anwalt kann die Scha­dens­re­gu­lie­rung über­wa­chen und sicher­stel­len, dass Sie die ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung erhal­ten.

In den meis­ten Fäl­len muss die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten für den Anwalt des Geschä­dig­ten tra­gen, wenn der Geschä­dig­te kei­ne Schuld am Unfall hat. Bei Teil­schuld wer­den die Anwalts­kos­ten ent­spre­chend der Haf­tungs­quo­te auf­ge­teilt.

Es emp­fiehlt sich, einen Anwalt früh­zei­tig nach dem Unfall hin­zu­zu­zie­hen, um mög­li­che Nach­tei­le zu ver­mei­den und die eige­ne Posi­ti­on zu stär­ken.

Wei­te­re Fra­gen? Wir sind für Sie da!

Falls Ihre Fra­gen durch unse­re FAQ nicht beant­wor­tet wur­den, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Das Team von Car­tec KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro steht Ihnen jeder­zeit zur Sei­te, um indi­vi­du­el­le Anlie­gen zu klä­ren und Ihnen mit Exper­ti­se und Enga­ge­ment wei­ter­zu­hel­fen. Nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar, rufen Sie uns an oder besu­chen Sie uns per­sön­lich in Fil­der­stadt – wir bera­ten Sie ger­ne umfas­send und indi­vi­du­ell. Ihre Zufrie­den­heit ist unser Antrieb.

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