KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro — CARTEC

Kom­pe­ten­te Gut­ach­ten und Bewer­tun­gen für Ihr Fahr­zeug

Unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und unser tech­ni­sches Know-how ermög­li­chen es uns, Ihnen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ergeb­nis­se zu lie­fern. Wir arbei­ten unab­hän­gig und neu­tral, um Ihnen objek­ti­ve und pro­fes­sio­nel­le Bewer­tun­gen zu bie­ten.

Sie hat­ten einen fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall?

Nach einem fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall haben Sie das Recht auf ein kos­ten­lo­ses Scha­den­gut­ach­ten vor unab­hän­gi­gen KFZ Sach­ver­stän­di­gen. Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und ste­hen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Rechts auf ein Unfall gut­ach­ten zu Sei­te.

Kos­ten­vor­anschlag der Werk­statt oder eines Kfz-Gut­ach­ters?

Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten bie­tet im Ver­gleich zum Kos­ten­vor­anschlag meh­re­re Vor­tei­le. Wäh­rend ein Kos­ten­vor­anschlag ledig­lich die Repa­ra­tur­kos­ten lie­fert, hat ein Gut­ach­ten eine umfas­sen­de­re Beweis­funk­ti­on. Es doku­men­tiert den Scha­den detail­liert, iden­ti­fi­ziert die Scha­dens­ur­sa­che und quan­ti­fi­ziert sogar die Wert­min­de­rung des Fahr­zeugs nach einem Unfall.

Kann ich mein Scha­den selbst ein­schät­zen?

Das Selbst­be­wer­ten eines Scha­dens kann eine anspruchs­vol­le Auf­ga­be sein. Daher emp­feh­len wir, dass ein erfah­re­ner Sach­ver­stän­di­ger ent­schei­den soll­te, ob ein Kurz­gut­ach­ten oder ein umfas­sen­des Haft­pflicht­scha­den­gut­ach­ten die pas­sen­de Wahl ist. Scha­den schnell und unkom­pli­ziert über den Scha­den-Check auf unse­rer Web­sei­te mel­den.

Unse­re KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­leis­tun­gen

Wer steckt hin­ter CARTEC?

Ein Meis­ter des Fachs berät Sie

Als erfah­re­ner Kfz-Sach­ver­stän­di­ger und aus­ge­bil­de­ter Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau­meis­ter brin­ge ich nicht nur fun­dier­tes Fach­wis­sen, son­dern auch eine tief ver­wur­zel­te Lei­den­schaft für den Beruf mit.

Mei­ne Aus­bil­dung im Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau, ergänzt durch jah­re­lan­ge Arbeit im Karos­se­rie­bau und den Abschluss als Meis­ter im Hand­werk, ermög­licht es mir, Fahr­zeu­ge mit einem geschul­ten Auge zu betrach­ten. Die­se prak­ti­sche Erfah­rung in der Instand­set­zung ist ein unschätz­ba­rer Vor­teil, wenn es dar­um geht, prä­zi­se und detail­ge­naue Gut­ach­ten zu erstel­len.

Bei mir erhal­ten Sie nicht nur ein Gut­ach­ten, son­dern das Ergeb­nis jah­re­lan­ger Erfah­rung und ech­ter Hin­ga­be zum Hand­werk.

Erfah­re­ner Kfz-Sach­ver­stän­di­ger
Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau­meis­ter
So erhal­ten Sie Ihre zuver­läs­si­ge Bewer­tung oder Gut­ach­ten

Pro­fes­sio­nel­le Bewer­tun­gen und Gut­ach­ten in vier ein­fa­chen Schrit­ten

Wir bei Car­tec wis­sen, wie wich­tig eine genaue und ver­läss­li­che Bewer­tung oder ein Gut­ach­ten für Ihr Fahr­zeug ist. Des­halb haben wir einen ein­fa­chen Vier-Schrit­te-Pro­zess ent­wi­ckelt, um Ihnen schnell und unkom­pli­ziert zu Ihrer pro­fes­sio­nel­len Bewer­tung oder Ihrem Gut­ach­ten zu ver­hel­fen:

1. Kon­takt­auf­nah­me

Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf, ent­we­der tele­fo­nisch, per E‑Mail oder über unser Online-For­mu­lar. Tei­len Sie uns alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über Ihr Fahr­zeug und den Zweck der Bewer­tung oder des Gut­ach­tens mit.

2. Ter­min­ver­ein­ba­rung

Wir ver­ein­ba­ren einen Ter­min, der Ihnen am bes­ten passt. Unser erfah­re­ner KFZ-Sach­ver­stän­di­ger kommt zu Ihnen, um Ihr Fahr­zeug gründ­lich zu begut­ach­ten oder die nöti­gen Infor­ma­tio­nen für das Gut­ach­ten zu sam­meln.

3. Sorg­fäl­ti­ge Begut­ach­tung

Unser Sach­ver­stän­di­ger führt eine sorg­fäl­ti­ge Begut­ach­tung Ihres Fahr­zeugs durch oder ana­ly­siert die vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen für das Gut­ach­ten. Dabei wer­den alle rele­van­ten Aspek­te wie Zustand, Aus­stat­tung und even­tu­el­le Schä­den berück­sich­tigt.

4. Pro­fes­sio­nel­les Ergeb­nis

Auf Basis der Begut­ach­tung oder Ana­ly­se erstel­len wir ein pro­fes­sio­nel­les Ergeb­nis in Form einer Bewer­tung oder eines Gut­ach­tens. Sie erhal­ten eine prä­zi­se Ein­schät­zung des Wer­tes Ihres Fahr­zeugs oder eine fun­dier­te Exper­ti­se für Ihren spe­zi­fi­schen Fall.

Mit unse­rem ein­fa­chen Vier-Schrit­te-Pro­zess bie­ten wir Ihnen einen beque­men und effi­zi­en­ten Weg, um an die pro­fes­sio­nel­le Bewer­tung oder das Gut­ach­ten für Ihr Fahr­zeug zu gelan­gen. Ver­trau­en Sie auf unse­re Erfah­rung und Exper­ti­se und kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te, um den ers­ten Schritt zu machen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen zu unse­ren Dienst­leis­tun­gen

Unse­re umfas­sen­de Samm­lung von Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen bie­tet Ihnen Ein­bli­cke in den Ablauf unse­rer KFZ-Sach­ver­stän­di­gen­leis­tun­gen, von Gut­ach­ten bis hin zu Fahr­zeug­be­wer­tun­gen und Lea­sing­rück­nah­men.

Wir sind bestrebt, alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, um Ihre Fra­gen zu beant­wor­ten und Ihnen bei der Ent­schei­dungs­fin­dung zu hel­fen. Soll­ten Sie wei­te­re Fra­gen haben oder zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, ste­hen wir Ihnen jeder­zeit zur Ver­fü­gung.

Unser Ziel ist es, Ihnen umfas­sen­de Unter­stüt­zung zu bie­ten und Ihnen bei jedem Schritt zur Sei­te zu ste­hen.

Das Unfall­gut­ach­ten ist ent­schei­dend für die Ermitt­lung der Scha­den­hö­he, den Repa­ra­tur­weg und die Repa­ra­tur­dau­er. Hier wer­den auch der Wie­der­be­schaf­fungs­wert, die Wie­der­be­schaf­fungs­dau­er, der Rest­wert, der Nut­zungs­aus­fall, eine mög­li­che mer­kan­ti­le Wert­min­de­rung und etwa­ige Not­re­pa­ra­tu­ren ermit­telt. Ein Unfall­gut­ach­ten ist immer not­wen­dig, wenn ein Total­scha­den vor­liegt oder die Baga­tell­scha­dens­gren­ze über­schrit­ten ist. In einem Haft­pflicht­fall haben Sie also beim Vor­lie­gen einer die­ser Vor­aus­set­zun­gen immer Anspruch auf die Erstat­tung eines Gut­ach­tens durch das Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro. Im Gegen­satz dazu genügt ein Kos­ten­vor­anschlag in der Regel bei klei­ne­ren Schä­den, den soge­nann­ten Baga­tell­schä­den. Hier wer­den jedoch nur die vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten und deren Dau­er ermit­telt. Eine Beweis­si­che­rung und wei­te­re Ansprü­che wer­den nicht bezif­fert.

Ein Baga­tell­scha­den bezeich­net in der Regel einen gering­fü­gi­gen Scha­den, bei dem die Repa­ra­tur­kos­ten unter­halb einer bestimm­ten Gren­ze lie­gen. Die­se Gren­ze kann je nach Ver­si­che­rung und Ver­trag unter­schied­lich sein.

Im Fal­le eines Haft­pflicht­scha­dens haben Sie als Geschä­dig­ter grund­sätz­lich das Recht, einen frei­en Sach­ver­stän­di­gen Ihrer Wahl mit der Begut­ach­tung des Scha­dens zu beauf­tra­gen.

Die Kos­ten für die Erstel­lung des Unfall­gut­ach­tens wer­den in der Regel von der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern die­se auch die Haf­tung für den Unfall aner­kennt.

Mit einer Abtre­tungs­er­klä­rung über­tra­gen Sie Ihrem KFZ-Sach­ver­stän­di­gen die For­de­rung gegen­über der Ver­si­che­rung. Dadurch kann der Sach­ver­stän­di­ge die Kos­ten für das Gut­ach­ten direkt bei der Ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers gel­tend machen, ohne dass Sie in Vor­leis­tung tre­ten müs­sen.

Ein wirt­schaft­li­cher Total­scha­den liegt vor, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs über­stei­gen. Ein tech­ni­scher Total­scha­den hin­ge­gen bedeu­tet, dass das Fahr­zeug tech­nisch irrepa­ra­bel beschä­digt ist.

Ja, Sie haben grund­sätz­lich das Recht, Ihr total beschä­dig­tes Fahr­zeug zu behal­ten. In die­sem Fall wird Ihnen jedoch der Rest­wert des Fahr­zeugs abzüg­lich der Ver­si­che­rungs­leis­tung aus­ge­zahlt.

Bei einer fik­ti­ven Scha­dens­ab­rech­nung wer­den die Repa­ra­tur­kos­ten auf Basis des Gut­ach­tens abge­rech­net, auch wenn tat­säch­lich kei­ne Repa­ra­tur durch­ge­führt wird. Die Ver­si­che­rungs­leis­tung wird dann anhand des Gut­ach­tens aus­ge­zahlt.

Der Zeit­wert oder Wie­der­be­schaf­fungs­wert eines Fahr­zeugs ent­spricht dem aktu­el­len Wert des Fahr­zeugs zum Zeit­punkt des Scha­dens­er­eig­nis­ses.

Der Rest­wert eines Kfz bezeich­net den Wert des beschä­dig­ten Fahr­zeugs nach einem Unfall. Die­ser Wert wird bei einem Total­scha­den rele­vant, da er den Wert dar­stellt, den das beschä­dig­te Fahr­zeug noch hat.

in Kfz gilt als nicht mehr fahr­be­reit bezie­hungs­wei­se nicht ver­kehrs­si­cher, wenn es auf­grund von Unfall­schä­den, tech­ni­schen Defek­ten oder ande­ren Umstän­den nicht mehr sicher im Stra­ßen­ver­kehr ein­ge­setzt wer­den kann.

Im Fal­le eines Unfalls, bei dem Sie als Geschä­dig­ter kei­ne Schuld haben, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten für Ihren Anwalt. Liegt eine Teil­schuld vor und es gibt eine ent­spre­chen­de Haf­tungs­quo­te, ist eine antei­li­ge Kos­ten­über­nah­me mög­lich. Auch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len ein­sprin­gen.

Für Unfall­op­fer, die kei­ne Schuld am Unfall tra­gen, ent­ste­hen kei­ne Kos­ten, wenn sie einen Anwalt hin­zu­zie­hen. Die geg­ne­ri­sche Auto­ver­si­che­rung ist ver­pflich­tet, die­se Scha­den­er­satz­an­sprü­che zu erfül­len.

Es ist rat­sam, einen Rechts­an­walt nach einem Ver­kehrs­un­fall hin­zu­zu­zie­hen, beson­ders wenn es um die Durch­set­zung von Schmer­zens­geld­an­sprü­chen geht oder der Unfall­geg­ner Ihre Ansprü­che bestrei­tet. Auch wenn die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung den Scha­den nicht regu­lie­ren will, kann ein Anwalt hilf­reich sein.

Ein Anwalt für Ver­kehrs­recht kann fol­gen­de Auf­ga­ben über­neh­men:

  • Auf­klä­rung über Ihre Rech­te: Ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt kennt Ihre Rech­te und Pflich­ten genau und kann Ihnen hel­fen, die­se durch­zu­set­zen.
  • Klä­rung der Schuld­fra­ge: Falls die Schuld­fra­ge nicht ein­deu­tig ist, kann der Anwalt dazu bei­tra­gen, dass die Schuld ange­mes­sen ver­teilt wird.
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung: Der Anwalt über­nimmt die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung, um unrecht­mä­ßi­ge For­de­run­gen oder Kür­zun­gen abzu­wen­den.
  • Scha­dens­re­gu­lie­rung: Der Anwalt kann die Scha­dens­re­gu­lie­rung über­wa­chen und sicher­stel­len, dass Sie die ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung erhal­ten.

In den meis­ten Fäl­len muss die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten für den Anwalt des Geschä­dig­ten tra­gen, wenn der Geschä­dig­te kei­ne Schuld am Unfall hat. Bei Teil­schuld wer­den die Anwalts­kos­ten ent­spre­chend der Haf­tungs­quo­te auf­ge­teilt.

Es emp­fiehlt sich, einen Anwalt früh­zei­tig nach dem Unfall hin­zu­zu­zie­hen, um mög­li­che Nach­tei­le zu ver­mei­den und die eige­ne Posi­ti­on zu stär­ken.

Sie hat­ten einen fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall?

Nach einem fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall haben Sie das Recht auf ein kos­ten­lo­ses Scha­den­gut­ach­ten von unab­hän­gi­gen KFZ Sach­ver­stän­di­gen.

Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und ste­hen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Rechts auf ein Unfall­gut­ach­ten zur Sei­te.

Rat­ge­ber

Wich­ti­ge Tipps rund um KFZ-Gut­ach­ten und Unfall­re­gu­lie­rung

Hie­rer fin­den Sie wert­vol­le Infor­ma­tio­nen und prak­ti­sche Tipps rund um das The­ma KFZ-Gut­ach­ten und Unfall­re­gu­lie­rung. Unser Ziel ist es, Ihnen als unab­hän­gi­ger Part­ner zur Sei­te zu ste­hen und Ihnen das nöti­ge Wis­sen zu ver­mit­teln, um in solch her­aus­for­dern­den Situa­tio­nen gut infor­mier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen zu kön­nen.