Fahr­zeug- und Gebraucht­wa­gen­be­wer­tung

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Eine pro­fes­sio­nel­le Fahr­zeug­be­wer­tung ist uner­läss­lich, um den Wert Ihres Fahr­zeugs gegen­über Käu­fern, Behör­den oder Kre­dit­ge­bern sicher und glaub­haft dar­zu­le­gen.

Wann benö­ti­gen Sie eine Fahr­zeug­be­wer­tung?

Lea­sing­rück­nah­me: Bei einer Bewer­tung vor der Lea­sing­rück­ga­be eines Fahr­zeugs ist zu beach­ten, dass die Kri­te­ri­en und Anfor­de­run­gen für die Rück­nah­me je nach Lea­sing­un­ter­neh­men und den in Ihrem Lea­sing­ver­trag fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen vari­ie­ren kön­nen. Daher erfolgt die Prü­fung in der Regel anhand des Scha­dens­ka­ta­logs und der Richt­li­ni­en des jewei­li­gen Lea­sing­ge­bers.

Fahr­zeug­um­bau­ten: Im Unter­schied zur Schwa­cke-Lis­te-Bewer­tung wer­den stets wert­erhö­hen­de Fak­to­ren berück­sich­tigt, ins­be­son­de­re nach­träg­lich ein­ge­bau­te Zube­hör­tei­le. Die Berück­sich­ti­gung die­ser Aspek­te kann von ent­schei­den­der Bedeu­tung sein. Im Rah­men einer pro­fes­sio­nel­len Fahr­zeug­be­wer­tung wer­den alle Son­der­aus­stat­tun­gen, Zube­hör­tei­le und indi­vi­du­el­len Anpas­sun­gen am Fahr­zeug genau erfasst und bewer­tet. Dies kann erheb­lich zur Stei­ge­rung des Fahr­zeug­werts bei­tra­gen und den tat­säch­li­chen Markt­wert genau­er wider­spie­geln.

Ban­ken oder Behör­den: Unse­re Kfz-Gut­ach­ter ermit­teln den tat­säch­li­chen Wert Ihres Fahr­zeugs zum Zeit­punkt des Ver­kaufs oder der Ent­nah­me, um sicher­zu­stel­len, dass Sie kei­ne unan­ge­mes­se­nen steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen befürch­ten müs­sen. Die­se gründ­li­che Wert­ermitt­lung sorgt für die kor­rek­te und recht­lich ein­wand­freie Behand­lung Ihres Fahr­zeugs in Bezug auf Ihr Pri­vat­in­ven­tar oder einen even­tu­el­len Ver­kauf.

Verkauf/Inzahlungnahme des Auto: Eine Bewer­tung bei der Inzah­lung­nah­me benö­tigt, um den Wert Ihres Fahr­zeugs zu ermit­teln und sicher­zu­stel­len, dass der Han­del fair und trans­pa­rent abläuft. Bei einem Ver­kauf sorgt die Bewer­tung dafür, dass Sie den bes­ten Preis für Ihr Fahr­zeug erhal­ten. Bei der Inzah­lung­nah­me eines Fahr­zeugs dient sie als Grund­la­ge für die Ver­hand­lun­gen über den Wert Ihres alten Fahr­zeugs und beein­flusst die Kon­di­tio­nen des Kaufs Ihres neu­en Fahr­zeugs. Unab­hän­gig davon, ob Sie ver­kau­fen oder in Zah­lung geben, gewähr­leis­tet die Fahr­zeug­be­wer­tung eine fai­re und trans­pa­ren­te Abwick­lung des Han­dels, was letzt­end­lich sowohl für Sie als auch für den Händ­ler von Vor­teil ist.

Was wird bei einer Fahr­zeug­be­wer­tung doku­men­tiert?

Ver­las­sen Sie sich auf CARTEC, um die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung Ihrer Fahr­zeug­re­pa­ra­tu­ren zu bestä­ti­gen und die Qua­li­tät der Repa­ra­tu­ren zu kon­trol­lie­ren.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu unse­ren Leis­tun­gen oder zur Ter­min­ver­ein­ba­rung ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung. 

Was benö­ti­ge ich für die Fah­zeug­be­wer­tung?

Um eine kor­rek­te Fahr­zeug­be­wer­tung durch­zu­füh­ren, soll­ten Sie die nach­fol­gend auf­ge­führ­ten rele­van­ten Unter­la­gen zur Ver­fü­gung stel­len:

  • Fahr­zeug­schein
  • Ser­vice-Heft
  • Rech­nun­gen über vor­ge­nom­me­ne Umbau­ten
  • Haupt­un­ter­su­chungs­be­richt
  • alle vor­han­den Repa­ra­tur­rech­nun­gen

Häu­fig gestell­te Fra­gen zu Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung

Eine pro­fes­sio­nel­le Fahr­zeug­be­wer­tung bie­tet Ihnen eine genaue Ein­schät­zung des aktu­el­len Werts Ihres Fahr­zeugs, was Ihnen bei Ver­kaufs­ent­schei­dun­gen oder Ver­si­che­rungs­fra­gen hilft.

Der Wert eines Fahr­zeugs kann von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Alter, Kilo­me­ter­stand, Zustand, Aus­stat­tung und dem aktu­el­len Markt­an­ge­bot beein­flusst wer­den.

Die Dau­er der Fahr­zeug­be­wer­tung hängt von der Kom­ple­xi­tät des Fahr­zeugs und den erfor­der­li­chen Unter­su­chun­gen ab. Wir stre­ben jedoch danach, Ihnen zeit­nah eine Bewer­tung bereit­zu­stel­len.

Für eine genaue und zuver­läs­si­ge Bewer­tung emp­feh­len wir eine per­sön­li­che Unter­su­chung durch unse­re Sach­ver­stän­di­gen vor Ort. Kon­tak­tie­ren Sie uns für wei­te­re Infor­ma­tio­nen.

Unse­re Fahr­zeug- und Gebraucht­wa­gen­be­wer­tun­gen bei CARTEC wer­den von erfah­re­nen Sach­ver­stän­di­gen erstellt und kön­nen als ver­läss­li­che Grund­la­ge für recht­li­che Zwe­cke die­nen.

Sie hat­ten einen fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall?

Nach einem fremd­ver­schul­de­ten Auto­un­fall haben Sie das Recht auf ein kos­ten­lo­ses Scha­den­gut­ach­ten von unab­hän­gi­gen KFZ Sach­ver­stän­di­gen.

Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und ste­hen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihres Rechts auf ein Unfall­gut­ach­ten zur Sei­te.

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